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Was tun, wenn die Espresso-Maschine kaputt ist?

Espresso erfreut sich einer steigenden Beliebtheit, was nicht zuletzt auch an der Vielfalt der zur Zubereitung nötigen Maschinen liegt. Wer ihn von Hand zubereitet, braucht dazu eine Siebträgermaschine. Aber was ist zu tun, wenn die Espresso-Maschine kaputt ist? Je nach Modell lohnt sich eine Reparatur der Espressomaschine nicht und deshalb ist es gut, wenn man für alle Fälle gewappnet ist.

Mögliche Ursachen für einen Defekt können sehr vielfältig sein

Wenn die Espressomaschine oder die Kaffeemaschine den Dienst verweigert, kann das unterschiedliche Gründe haben. Möglicherweise ist es nur ein störendes Geräusch oder der Brühvorgang verzögert sich. Vielleicht wurde länger keine Espressomaschinen-Wartung vorgenommen und sie funktioniert deshalb nicht richtig? Auch die regelmäßige Entkalkung fällt in diesen Bereich. Wenn jedoch Wasser aus der Maschine austritt, lässt das auf ein Leck im Leitungssystem schließen. Wenn es möglich ist, könnte ein Blick ins Innere der Maschine Klärung ergeben. Ist das nicht möglich oder macht das Gerät überhaupt nichts mehr, wenn sie eingeschaltet wurde, bleibt nur der Gang zu einem Service für Kaffeemaschinen. Schon hier lohnt sich ein Blick in die Police der Hausratversicherung, um einen Anspruch auf Erstattung prüfen zu lassen.

Hersteller kontaktieren

Defekte Kaffeemaschinen können möglicherweise an den Hersteller bzw. dessen Reparaturservice geschickt werden. Dazu ist es aber sinnvoll, zunächst einmal Kontakt aufzunehmen und das Problem zu erläutern. Oftmals können die Fachleute dort mit Hinweisen weiterhelfen, wie man die Maschine wieder selbst zum Laufen bringen könnte. Hilft das nicht, ist die Kaffeemaschine offensichtlich kaputt und benötigt eine Inspektion in der Werkstatt des Herstellers oder dessen Kundendienstes.

Lokale Möglichkeiten der Reparatur nutzen

Bei passionierten Espresso- oder Kaffeetrinkern ist der Verlust der Kaffeemaschine durch einen Defekt nur schwer zu verschmerzen. Deshalb kann es sehr hilfreich sein, sich lieber einen Reparaturservice in der Nähe zu suchen als die Kaffeemaschine zum Hersteller zurückzuschicken. Sehr viele Geräte werden über Onlineportale gekauft. Diese nehmen jedoch keine Reparaturaufträge an, weil sie ausschließlich ein Verkäuferportal betreiben.

Aber es gibt die Möglichkeit, einen Elektrofachhändler zu finden, der sich auf die Reparatur von Kaffeeautomaten und Espressomaschinen spezialisiert hat. Er wird die Espressomaschine reparieren können, sofern es sich noch lohnt und schon nach wenigen Tagen ist sie wieder einsatzbereit. Auf jeden Fall sollte auch der Garantieanspruch geprüft werden, vor allem, wenn die Kaffeemaschine noch keine 2 Jahre alt ist. Wenn die Beschädigung der Maschine durch unsachgemäße Behandlung durch einen Dritten erfolgte, kann möglicherweise die Haftpflichtversicherung dieser Person für den Schaden aufkommen. Informationen rund um dieses Thema finden sich auch auf der Website der Verbraucherzentrale.

In diesem Sinne sollte bei der Neuanschaffung von teuren und hochwertigen Espressomaschinen oder Vollautomaten überlegt werden, ob eine Haftpflichtversicherung für die Kaffeemaschine infrage kommt. Sie schützt vor Schäden und hohen Reparaturkosten auch bei unsachgemäßem Gebrauch. Neben der grundsätzlichen Überlegung, welche Espressomaschine für zuhause die richtige ist, kann die Frage nach einer speziellen Versicherung im Schadensfall vor finanziellen Belastungen schützen.

Diebstahlschutz für Espressomaschinen?

Macht es Sinn, beim Kauf einer neuen Espressomaschine oder eines Kaffeevollautomaten eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen? Auf vielen Onlineportalen besteht das Angebot, beim Kauf von hochwertigen Elektrogeräten eine Art Plus-Garantie abzuschließen. Diese beinhaltet den Schutz gegen Material- und Herstellungsfehler. Selbst bei einem Totalschaden gibt es häufig noch eine anteilige Zahlung. Wird die Kaffeemaschine bei einem Einbruch gestohlen, muss sie in der Regel gesondert gegen Diebstahl versichert sein, um dann eine Ersatzleistung vom Versicherer zu erhalten. Es macht aber auf jeden Fall Sinn, auch die eigene Hausratversicherung dahingehend zu überprüfen, ob bei grober Fahrlässigkeit, Diebstahl oder auch die Entwendung von einzelnen Teilen der Maschine eine Haftung übernommen wird.


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